Praxisanleitung: Refinanzierung der Fort- und Weiterbildung

Über die Ausgleichspauschale werden Kosten rund um Praxisanleitung refinanziert, wie etwa die Fort- und Weiterbildungskosten. Diese Pauschalen sind auf Landesebene vereinbart und werden den Ausbildungsträgern vom Ausbildungsfonds ausgezahlt. 
Die Ausgleichspauschale (oft auch Ausbildungspauschale genannt) ist dafür vorgesehen die Kosten aufzufangen, die während der praktischen Ausbildung entstehen. Insbesondere alle Kosten, die im Zusammenhang mit Praxisanleitung stehen.
Die Finanzierung ist umfassend und enthält u.a.:

  • Personalkosten Praxisanleitung
  • Arbeitsausfall
  • Organisation
  • Kosten der Fortbildung
  • Lernmittel
  • Reisekosten

I

Gut zu wissen…
In den Förderkriterien für den Weiterbildungsbonus ist u.a. folgendes geregelt (Auszug): „Ferner können keine Weiterbildungen bzw. Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden,
    • die nicht dem beruflichen Fortkommen bzw. der Weiterentwicklung dienen,
    • die bereits durch eine andere Stelle gefördert werden bzw. für die bereits ein Antrag bei einer anderen Stelle gestellt wurde, ….“
Insofern ist die Förderung über den Weiterbildungsbonus nicht möglich.