Material

Ausbildungsnachweis

Der Ausbildungsnachweis ist verbindlich vom Land Schleswig-Holstein vorgegeben. Er wird von der/dem Auszubildenden geführt und muss am jeweiligen Praxis-Einsatzort von der Praxisanleitung gegengezeichnet werden. Der Ausbildungsnachweis muss lückenlos geführt werden und ist in dieser Form Grundvoraussetzung für die Zulassung zur Zwischen- bzw. Abschlussprüfung.

Es besteht die Möglichkeit, eigene Dokumente in den Anhang zu nehmen, wenn sich solche zum Beispiel in der Vergangenheit bereits als gut und wertvoll herausgestellt haben.

Weiterführende Informationen