Hinweis/Tipp

vgl. §3, Abs. 2 PflAPrV

Ausbildungsplanung und -organisation

Einsatzorte der praktischen Ausbildung

Laut § 3 PflAPrV Abs. 2 umfasst die praktische Ausbildung beim Träger der praktischen Ausbildung mindestens 1.300 Stunden. Der Orientierungseinsatz und ein Pflichteinsatz müssen beim Träger der praktischen Ausbildung absolviert werden. Der Vertiefungseinsatz sollte ebenfalls beim Träger der praktischen Ausbildung durchgeführt werden. Der Vertiefungseinsatz ist im Ausbildungsvertrag definiert.

Während des externen Praxiseinsatzes werden die Auszubildenden durch geeignete Pflegefachpersonen vor Ort angeleitet. Auch die Regelungen zur Leistungseinschätzung und zu den Fehlzeiten gelten entsprechend.

Der Vertiefungseinsatz sollte in der Einrichtung erfolgen, mit der der Ausbildungsvertrag geschlossen wurde. Die Pflichteinsätze in der pädiatrischen Versorgung, in den stationären Einrichtungen der allgemeinen Akutpflege, den Einrichtungen der allgemeinen Langzeitpflege sowie der allgemeinen ambulanten Akut- und Langzeitpflege müssen vor der Zwischenprüfung erfolgen.

Im letzten Ausbildungsdrittel liegen die Wahleinsätze – einer davon soll beim Ausbildungsträger im Bereich des Vertiefungseinsatzes stattfinden (jedoch mit anderem Lernfokus), der andere steht zur freien Verfügung und kann in einem weiteren Bereich wie z.B. Hospiz, in der Pflegeberatung oder in einer Hebammenpraxis erfolgen oder auch in einem der bereits kennengelernten Versorgungsbereiche, jedoch mit einem anderen Fokus.

Einsatzorte und -zeitpunkte sollten die individuelle Entwicklung, den Lernstand und gegebenenfalls die besonderen Fähigkeiten der Auszubildenden berücksichtigen, um die Kompetenzerweiterung zu unterstützen und sie mit der Vielfalt der beruflichen Einsatzmöglichkeiten bekannt zu
machen.

Die Praxiseinsätze können in Absprache mit Schule und Betrieb auch außerhalb von Schleswig-Holstein und im europäischen Ausland stattfinden, wenn diese den Vorgaben entsprechen.

Mobilitätsprogramme

Die generalistische Pflegeausbildung mündet in einen in der EU anerkannten Berufsabschluss. Da liegt es nahe, bereits während der Ausbildung die Chance zu nutzen, einen Einblick in die Pflege in einem anderen Land zu gewinnen. Und auch Ausbildungsträger können profitieren: Für die qualitative Weiterentwicklung im informellen Austausch mit ausländischen Pflegeakteuren und ggf. sogar für die Gewinnung ausländischer Fachkräfte. Nicht zuletzt ist die Option eines Auslandspraktikums ein attraktiver Pluspunkt in der Akquise von Auszubildenden.

Daher begrüßt die Koordinierungsstelle den Vorstoß des SHIBB, das sich mit den vorhandenen Mobilitätsprogrammen auseinandersetzt und zu einem Fachtag einlädt.
Die Einladung richtet sich neben den Pflegeschulen auch an die Ausbildungsträger (oder solche, die es werden wollen) in Schleswig-Holstein!