
Förderung von Auszubildenden
Es kommt vor, dass Auszubildende einen speziellen Förderbedarf haben, um die Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/mann erfolgreich absolvieren zu können. Zum Beispiel zeigen sich solche Bedarfe immer wieder bei Auszubildenden mit Migrationshintergrund, die mit der deutschen Sprache – die sich in der Ausbildung durch die Benutzung von Fachtermini noch komplexer zeigt – noch Schwierigkeiten haben.
Um Auszubildende nicht auf dem Weg zu verlieren und Chancen zu verbessern, gibt es unterschiedliche Hilfen und Mittel:
- Ausbildungspauschale: Die Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung als Solidarsystem beinhaltet eine Pauschale von 7.800 Euro pro Auszubildender/m pro Jahr, die an den Träger der praktischen Ausbildung ausgezahlt wird. Diese Mittel dienen in erster Linie der Finanzierung von Kosten für Praxisanleitung, aber z.B. auch Fahrtkosten, Arbeitsmittel etc. So ist es auch in Erwägung zu ziehen, einen Teil dieser Pauschale für individuelle Förderung und Weiterbildung einzusetzen.
- Das Landesprogramm Arbeit Aktion C4 – Weiterbildungsbonus ist unter anderem für Auszubildende vorgesehen und kann in kleinen und mittelständischen Unternehmen in Anspruch genommen werden: „[…] mit Unterstützung [von] aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Förderangeboten (Aktionen), soll der direkte Übergang von Jugendlichen von der Schule in den Beruf verbessert, KMU (kleine und mittlere Unternehmen) in ihren Ausbildungsaktivitäten unterstützt und die Weiterbildung von Beschäftigten in KMU gefördert werden. Darüber hinaus soll ein Beitrag zur Integration von benachteiligten jungen Menschen in Schule bzw. Beruf oder Ausbildung geleistet werden.
Ziele der Förderung sind insbesondere:
– Verbesserte Anschlussperspektiven junger Menschen am Übergang SchuleBeruf;
– Verbesserung der beruflichen Perspektiven von abbruchgefährdeten Auszubildenden und Ausbildungsabrecherinnen und -abbrechern
– Erhöhung der beruflichen Weiterbildungsbeteiligung;
– Verbesserung der Ausbildungskapazität von KMU.“
- Ausbildungsbegleitende Hilfen der Bundesagentur für Arbeit:
„Junge Menschen können begleitend zu einer betrieblichen Berufsausbildung ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten, wenn sie zusätzliche Unterstützung benötigen, um eine betriebliche Berufsausbildung beginnen, fortsetzen oder erfolgreich abschließen zu können. Ausbildungsbegleitende Hilfen werden von Bildungsträgern im Auftrag der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters angeboten. Unterstützt werden Maßnahmen, die über betriebs- und ausbildungsübliche Inhalte hinausgehen, z.B. Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie sowie sozialpädagogische Begleitung. […]“ (vgl. BMAS)
Beratung und Unterstützung
- Infos und Unterstützung für Auszubildende mit Migrationshintergrund von Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen:
- Diakonisches Werk Schleswig-Holstein, Fachbereich Flucht und Migration
- Arbeiter Wohlfahrt Schleswig-Holstein, AWO interkulturell
- Der Paritätische Schleswig-Holstein, Fachbereich Migration und Flucht
- Die Caritas in Schleswig-Holstein, Fachbereich Migration und Integration
- Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein (TGSH), Projekt Ausbildung und Integration für Migranten
- Migrationsberatung in Schleswig-Holstein (MBSH)
- Allgemeine, umfassende Beratungsangebote für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende und Lehrende zur Unterstützung einer erfolgreichen Ausbildung:
Für die Vollständigkeit dieser Liste übernehmen wir keine Gewähr.