Fort- und Weiterbildung für Praxisanleiter*innen

Seit dem 01.01.2020 sind die Voraussetzungen für die Qualifikation von Mitarbeitenden für die Praxisanleitung verändert.

Praxisanleiter können Pflegefachkräfte sein bzw. werden, die die Grundvoraussetzungen nach §4 Abs. 2 u. 3 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erfüllen: Dies sind eine abgeschlossene dreijährige Fachkraftausbildung und mindestens ein Jahr Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre in dem Bereich, in dem angeleitet wird.

Außerdem müssen Praxisanleiter*innen eine entsprechende Zusatzqualifikation nachweisen:

  • Weiterbildung zur Praxisanleitung von mind. 300 Stunden
  • oder bis 31.12.2019 abgeschlossene Zusatzqualifikation mit 200 Std. (Bestandsschutz)
  • oder, bei in 2019 begonnener und 2020 abgeschlossener Zusatzqualifikation: Weiterbildung von 100 Std. innerhalb von drei Jahren (bis 2022)

Hinzu kommt eine jährliche Fortbildungspflicht von mindestens 24 Std./Jahr (Fortbildung zu vorwiegend berufspädagogischen Themen).

Sonderfall

Praxisanleitende in den sog. „weiteren Lernorten“ in der Pädiatrie und Psychiatrie nach Pflegeberufe-Ausbildungs- und Durchführungsverordnung (PflBADVO) des Landes Schleswig-Holstein (z.B. integrative Kitas, Förderzentren, Rehaeinrichtungen, Wohngruppen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe) brauchen die 200- bzw. 300-stündige Fachweiterbildung nicht.

Für Praxisanleitende in den pädiatrischen Lernorten nach §8 (4) PflBADVO ist die jährliche Fortbildungspflicht per Erlass in SH ausgesetzt.

Wo kann ich mich / meine Mitarbeiter*innen für die Praxisanleitung qualifizieren?

Der Großteil der Pflegeschulen in Schleswig-Holstein hat angeschlossene Fort- und Weiterbildungszentren, die die Fort- und Weiterbildungen für Praxisanleiter*innen regelmäßig und fortlaufend anbieten. Dazu kommen weitere Fortbildungsinstitute, das Angebot ist groß, landesweit gut ausgefüllt und steht in unterschiedlichen Zeitformaten zur Verfügung. Seit der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie werden dazu immer mehr Online-Seminare entwickelt und angeboten. Sie werden im Netz in den Weiterbildungs- und Kursportalen schnell fündig.

Wollen Sie es glauben oder nicht?

Aufgeschnappt!

Ich habe da irgendwo aufgeschnappt:

…, dass die Abbrecherquote in der generalistischen Pflegeausbildung bei fast 30 Prozent liegt!

Richtig ist:

In Schleswig-Holstein haben in den ersten drei Jahren nach Einführung der Generalistik (2020-2022) insgesamt 1.348 Auszubildende ihren Ausbildungsvertrag mit ihrem Träger gelöst.
ABER: Weit mehr als die Hälfte davon hat die Pflegeausbildung bei einem anderen Ausbildungsträger fortgeführt. 
Nach Bereinigung der Daten liegt die Quote der Ausbildungsabbrüche im o.g. Zeitraum in SH bei rund 13,5 %.