Informationen zur Umsetzung der Pflegeausbildung

Nachtdienste

Nachtdienste (ND) während der stationären praktischen Ausbildung

  • erfolgen in der 2. Hälfte der Ausbildung.
  • sollen mit mindestens 80 und maximal 120 Std. geplant werden.
  • finden ausschließlich unter Begleitung einer Pflegefachkraft statt.
  • werden im Ausbildungsnachweis erfasst.

Bei unter 18-Jährigen kommt §14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur Anwendung!