Ausbildungsfinanzierung

Ausbildungspauschale

Die Finanzierung der Pflegeausbildung fußt seit Einführung der Generalistik auf einem Solidarsystem. Grundlage ist die Pflegeausbildungs-Finanzierungsverordnung (PflAFinV).

Alle (d.h. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, soziale Pflegeversicherung und das Land SH) zahlen in den Ausbildungsfonds ein. Träger, die ausbilden, bekommen derzeit pro Schüler*in eine Pauschale von 8.400 Euro jährlich aus diesem Topf ausgezahlt, die für die Deckung der Ausbildungskosten vorgesehen ist: Insbesondere Kosten rund um Praxisanleitung (Fort- und Weiterbildung, Personalkosten, Arbeitsmittel etc.), Fahrkosten, Arbeitskleidung etc. können so vom Ausbildungsträger gedeckt werden.

Da es sich um eine Pauschale handelt, erfolgt keine Prüfung der Mittelverwendung. Jedoch wird geprüft, ob die Ausbildung gemäß den Anforderungen durchgeführt wurde, also ob tatsächlich ausgebildet wurde.

Mehr zur Ausbildungspauschale sowie zur Ausbildungsvergütung, Schulbudget, Organisationspauschale und Vergütung von Praxisanleitung finden Sie hier.