Wussten Sie schon?

Pflege studieren. Was steckt dahinter?

Das ausbildungsintegrierende Studium Pflege (B.Sc.) wird in Schleswig-Holstein an der Universität zu Lübeck angeboten. Auch hier liegt das Pflegeberufereformgesetz und der Rahmenlehrplan der Fachkommission zugrunde, wird jedoch ergänzt um pflegewissenschaftliche und methodische Inhalte:

Studierende lernen im Studiengang Pflege

  • auf Grundlage wissenschaftsbasierter und -orientierter Entscheidungen Pflegeprozesse zu steuern und zu gestalten.
  • vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft, des gesellschaftlich-institutionellen Rahmens des pflegerischen Handelns sowie des normativ-institutionellen Systems der Versorgung anzuwenden und so die Weiterentwicklung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung maßgeblich mitzugestalten.
  • Sich Forschungsgebiete zu erschließen und forschungsgestützte Problemlösungen und neue Technologien in das berufliche Handeln zu übertragen und darüber Fort- und Weiterbildungsbedarfe zu identifizieren.
  • Sich kritisch-reflexiv und analytisch mit theoretischem und praktischem Wissen auseinanderzusetzten um wissenschaftsbasiert innovative Lösungsansätze im beruflichen Handlungsfeld zu entwickeln und implementieren.
  • An der Entwicklung von Qualitätsmanagementkonzepten, Leitlinien und Expertenstandards mitzuwirken.

Praktische Inhalte werden in Einrichtungen bei Praxispartnern in den Versorgungsbereichen Akut- und Langzeitpflege (stationär und ambulant), Pädiatrie und Psychiatrie erlernt.

Mit dem 3,5-jährigen Studium Pflege werden zwei Abschlüsse erlangt:

  • Nach drei Jahren (6 Semester) erlangen die Studierenden den akademischen Grad Bachelor of Sciences (B.Sc.)
  • und nach einem weiteren Semester den Berufsabschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann (oder spezialisierter Abschluss Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege)

Wie bei der betrieblichen Ausbildung sind auch hier drei Jahre über den Ausbildungsfonds refinanziert, die Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung entsprechend  der üblichen Sätze des jeweiligen Praxispartners. Um auch das 7. Semester zu berücksichtigen, gibt es in Absprache mit dem Ausbildungsfonds die Möglichkeit einer „Dehnung“ der Refinanzierung, wie bei der Teilzeitausbildung.