Pflegeausbildung am Praxislernort Psychiatrie

Handreichung für Verantwortliche wie Praxisanleitung, Einrichtungsleitung und qualifizierte Fachkräfte in den „weiteren Lernorten“ wie Tageskliniken, Wohngruppen, Eingliederungshilfe etc.

Es gibt eine Reihe von Einrichtungen und Diensten im Versorgungsbereich Psychiatrie, die mit Einführung der generalistischen Pflegeausbildung zu möglichen Lernorten für externe Praxiseinsätze geworden sind.

Neben der stationären und ambulanten Versorgung von Menschen mit psychischen/psycho-somatischen Erkrasnkungen in der Akut- und Langzeitpflege, sind dies nach der Plegeberufe-Ausbildungs- und Durchführungsverordnung (PflBADVO §8 (6)) des Landes Schleswig-Holstein unter best. Voraussetzungen auch

  • Pflegeeinrichtungen, die in erheblichem Umfang auch Menschen mit psychiatrischem Behandlungs- und Pflegebedarf betreuen
  • psychiatrische Tageskliniken und
  • Einrichtungen der Eingliederungshilfe, sofern in erheblichem Umfang auch Menschen mit psychiatrischem Behandlungs- und Pflegebedarf betreut werden

Besonders für diese genannten Betriebe, die erstmals mit Pflegeausbildung in Kontakt kommen und zum Teil selbst keine Pflegefachkräfte beschäftigen, haben wir einen Leitfaden entwickelt, der den Verantwortlichen vor Ort eine Hilfestellung sein kann, um sich einen schnellen Überblick über Voraussetzungen und Ablauf zu verschaffen. Anhand von Anregungen und Beispielen für Lernaufgaben kann Pflegeausbildung an den jeweiligen Einsatzort adaptiert werden.