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Praxisanleitung braucht Zeit für Vor- und Nachbereitung

Geleitete und strukturierte Praxisanleitung muss gut geplant und vorbereitet werden. Und auch im Anschluss braucht es Zeit für die Nachbereitung, wie Bewertung und Dokumentation. Die dafür aufgewendete Arbeitszeit ist Teil der Praxisanleitung und wird auch innerhalb der Vergütung der Praxisanleitung refinanziert. Das Budget ist vorgesehen für die Zeit für Praxisanleitung plus 25 % Arbeitszeit für Vor- und Nachbereitung.

Beispiel

Bei einen 120-Stunden-Einsatz liegt der Anteil an Praxisanleitung bei 12 Stunden (10 % der Einsatzzeit). Zu diesen zwölf Stunden kann die Praxisanleitung insgesamt drei Stunden (25 % von 12 Std.) ihrer Arbeitszeit für Vor- und Nachbereitung aufwenden und sollte vom Arbeitgeber dafür freigestellt werden.