Praxisbegleitung

Nach §5 PflAPrV soll im Orientierungseinsatz, in jedem Pflichteinsatz und im Vertiefungseinsatz mindestens ein persönlicher Besuch einer Lehrkraft der Pflegeschule am Einsatzort stattfinden. Diese sogenannte Praxisbegleitung dient der Lernstandserhebung, dem Gelingen der Theorie-Praxis-Verzahnung, dem Austausch und der gegenseitigen Unterstützung von Lehrkraft und Praxsanleitung, dem fortwährenden Austausch der Lehrkraft mit der/dem Auszubildenden sowie der Kooperationspflege.
Die Einbeziehung von zu pflegenden Menschen in exemplarischen, realitätsnahen Pflegesituationen ist Teil jeder Praxisbegleitung. Es soll sich jedoch nicht um Prüfungssituationen handeln, der zeitliche und inhaltliche Umfang ist angemessen zu gestalten.