Rahmenpläne
Die Rahmenpläne bestehen aus dem Begründungsrahmen, dem Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht und den Rahmenausbildungsplan für die praktische Pflegeausbildung. Sie wurden von der Fachkommission nach § 53 PflBG entwickelt und haben empfehlende Wirkung. Zusammen mit der PflAPrV stellen sie eine bundesweit gültige Grundlage für die Entwicklung schulinterner Curricula und einrichtungsspezifischer Ausbildungspläne dar. Die Rahmenpläne wurden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft.
Begleitmaterialien
Mit den Begleitmaterialien liefert die Fachkommission nach § 53 PflBG eine Erweiterung und Konkretisierung des Begründungsrahmens der Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne. Hierin werden die beruflichen sowie die didaktisch-pädagogischen Kernaussagen, die der Rahmenplanentwicklung zugrunde liegen, wissenschaftlich fundiert dargelegt.
Kompetenzmatrix
Mit der Kompetenzmatrix steht ein weiteres Instrument für die Curriculumentwicklung zur Verfügung. Hiermit lässt sich schnell erfassen, in welcher Curricularen Einheit die Kompetenzen der PflAPrV vorkommen und wie oft sie insgesamt im Ausbildungsverlauf vertreten sind.
Quelle und weiterführende Informationen
Video zu den Rahmenplänen
für Praxisanleiter und Praxisanleiterinnen sowie Interessierte von Patrick Kallert, Lehrer für Pflegeberufe.
In diesem Video geht es um:
- Curriculare Einheiten (CE)
- Kompetenzbereiche (KB)
- Wann wird welches Thema, nach dem Bundeslehrplan für die Pflegeausbildung in der Theorie unterrichtet.