Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (Auszubildende)
Besonderer Teil Pflege
Im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Auszubildende in der Pflege sind im „Besonderen Teil Pflege“ Ausbildungsentgelte (s. Seite 3: Tabelle nach Buchst. b) und weitere Entgeltregelungen sowie tarifvertragliche Bestimmungen zu Urlaub, externen Einsätzen und weiteres geregelt.
Ausbildungsentgelte nach § 1 Abs. 1 Buchst. b TVAöD | ab März 2024 | ||
im 1. Ausbildungsjahr | + 150 Euro Festbetrag | entspricht + 12,60 % | 1.340,69 Euro |
im 2. Ausbildungsjahr | + 150 Euro Festbetrag | entspricht + 11,98 % | 1.402,07 Euro |
im 3. Ausbildungsjahr | + 150 Euro Festbetrag | entspricht + 11,08 % | 1.503,38 Euro |
Beträge ohne Gewähr, Quelle: dbb beamtenbund und tarifunion |
Ausbildungsvergütungen in der Pflege ab 01.04.2022

(vgl. TVAöD-Pflege Seite 3)