Ausbildungsfinanzierung

Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (Auszubildende)

Besonderer Teil Pflege

Im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Auszubildende in der Pflege  sind im „Besonderen Teil Pflege“ Ausbildungsentgelte (s. Seite 3: Tabelle nach Buchst. b) und weitere Entgeltregelungen sowie tarifvertragliche Bestimmungen zu Urlaub, externen Einsätzen und weiteres geregelt. 

Ausbildungsentgelte nach § 1 Abs. 1 Buchst. b TVAöDab März 2024
im 1. Ausbildungsjahr+ 150 Euro Festbetragentspricht + 12,60 %1.340,69 Euro
im 2. Ausbildungsjahr+ 150 Euro Festbetragentspricht + 11,98 %1.402,07 Euro
im 3. Ausbildungsjahr+ 150 Euro Festbetragentspricht + 11,08 %1.503,38 Euro
Beträge ohne Gewähr, Quelle: dbb beamtenbund und tarifunion

Ausbildungsvergütungen in der Pflege ab 01.04.2022

(vgl. TVAöD-Pflege Seite 3)