
Refinanzierung der Pflegeausbildung in SH
Ausbildungspauschale, Schulbudget, Organisationspauschale und Vergütung von Praxisanleitung in Zahlen
Ausgleichszuweisung / die Ausbildungspauschale
Hierbei handelt es sich um die Erstattung der Ausbildungskosten über eine Pauschale, die in den jeweiligen Bundesländern verhandelt wird. Pro Jahr werden den Trägern der praktischen Ausbildung diese Mittel zur Verfügung gestellt.
In 2022 beträgt die aus dem Ausbildungsfonds SH ausgezahlte Summe 8.200,00 € pro Auszubildender/m,
in 2023 erhöht sich die Pauschale auf 8.400,00 €.
Damit werden im Wesentlichen die Kosten für den erhöhten Aufwand der Praxisanleitung (Weiterbildung, Fortbildung, Fahrtkosten, Vor- und Nachbereitungszeit etc.) sowie für Ausbildung und Prüfungsvorbereitung erforderliche Lehr- und Arbeitsmittel refinanziert. Auch individuelle Bedarfe wie z.B. Sprachförderung können so finanziert werden. Für die Verwendung der Pauschale ist kein Nachweis erforderlich.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung orientiert sich am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und ist refinanziert. Im ersten Ausbildungsjahr erstattet der Ausbildungsfonds die Ausbildungsvergütung zu 100%, im zweiten und dritten Jahr verbleibt ein Wertschöpfungsanteil beim Träger der praktischen Ausbildung: Im stationären Bereich ist dies ein Anteil von 1:9,5 des durchschnittlichen Bruttogehalts einer Vollzeit-Fachkraft, im ambulanten Bereich ein Anteil von 1:14.
Für Überstunden und Nachtdienste haben auch Auszubildende Anspruch auf Zuschläge auf die Ausbildungsvergütung.
Mit einer sog. Spitzabrechnung kann der Ausbildungsträger die zunächst ausgelegten Mehrkosten für Zuschläge nachträglich für das abgelaufene Kalenderjahr vom Ausbildungsfonds zurückerlangen.
Refinanzierung der Praxisanleitung
Sofern kein Ringtausch möglich ist, kann externe Praxisanleitung derzeit mit folgenden Pauschalen (Brutto Personalkosten, Sachkosten und ein 25%iger Aufschlag an Vor- und Nachbereitungszeit) dem entsendenden Betrieb in Rechnung gestellt werden.
Aktuell sind für die Leistung der Praxisanleitung 57,88 € pro Stunde (brutto) verhandelt und empfohlen, daraus ergeben sich für 2022 Pauschalen* für Einsätze von
400 Std. = 2.940,54 €
120 Std. = 882,16 €
80 Std. = 588,11 €
Für 2023 gilt ein Stundensatz von 59,30 € und folgende Pauschal-Beträge*:
400 Std. = 3.012,26 €
120 Std. = 903,68 €
80 Std. = 602,45 €
Wichtig!
- Berechnungsgrundlage für die Pauschalen sind jeweils die geforderten mind. 10% Anleitungszeit des Praxiseinsatzes!
Personal-Einsatzkosten, Sachkosten, 25% Vor- und Nachbereitungszeit sowie ein Anteil für unvorhergesehene Aufwände (Berechnung entspr. 5 Std./3 Jahre) sind in den Pauschalen enthalten. - Der Stundensatz beinhaltet nur die Personal-Einsatzkosten und Sachkosten.
- Wenn Vergütung von Praxisanleitung erfolgen soll (z.B. bei unausgeglichenem „Ringtausch“), sind abrechenbarer Zeitumfang (10% oder auch mehr?) und Vergütungshöhe im Kooperationsvertrag zu vereinbaren!
Schulbudget
Auch die Schulen bekommen pro Auszubildender/m pro Ausbildungsjahr einen Anteil aus dem Ausbildungsfonds, um z.B. die Kosten für Lehrpersonal, Sach- und Betriebskosten, Aufwendungen für Praxisbegleitung etc. zu decken. Das Schulbudget beläuft sich in Schleswig-Holstein in 2022 auf 8.300,00 € und steigt in 2023 auf 8.500,00 €.
Organisationspauschale Pflegeschulen
Sofern der Träger der praktischen Ausbildung mit der Pflegeschule
1. einen Einzelvertrag mit Aufgabenübertragung abgeschlossen hat oder
2. in einen Verbundvertrag eingetreten ist
wird die Pflegeschule für den vertraglich festgelegten Umfang der zu übernehmenden Aufgaben (in der Regel die Anbahnung der Kooperationen für die Praxiseinsätze und die Erstellung des Ausbildungsplans) eine Pauschale erheben, die üblicherweise in drei Raten zu Beginn eines jeden Ausbildungsjahres fällig wird.
Die abrechenbaren verhandelten und empfohlenen Pauschalen sind
ab Ausbildungsbeginn 2022 = 908,13 €
ab Ausbildungsbeginn 2023 = 930,27 €
Wollen Sie es glauben oder nicht?
Aufgeschnappt!
Ich habe da irgendwo aufgeschnappt:
„Pflichteinsätze an reinen Lernorten (kein Ausbildungsträger) gehören zu den „weiteren Einsätzen“ und dauern entsprechend nur 160 Stunden.“
